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Bitte bedenken Sie, dass sich der ATLAS Onlineshop an Privatpersonen, sowie kleine und mittlere Betriebe richtet. Sollten Sie bereits Geschäfts- oder Großkunde der ATLAS Schuhfabrik sein, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Fallen Atlas Schuhe tendenziell eher klein oder groß aus?
Im Vergleich zu vielen Sportschuhen fallen Atlas Sicherheitsschuhe bei manchen Kunden leicht größer aus, das bedeutet diese Kunden benötigen eine Größe kleiner in Atlas Schuhen. Die genaue Größe von Atlas Sicherheitsschuhen lässt sich jedoch ganz exakt und am einfachsten über die App "Scan your Feet" oder durch das Ausmessen Ihrer Füße bestimmen. Weiter Hinweise finden Sie in unserem Größenguide.
Wie kann ich meine Schuhgröße in Atlas Sicherheitsschuhen herausfinden?
Die passende Größe für Ihre Atlas Sicherheitsschuhe lässt sich präzise und unkompliziert ermitteln – entweder direkt über die Atlas Scan your Feet App oder durch das manuelle Ausmessen Ihrer Füße. Beide Methoden sorgen dafür, dass Sie die optimale Passform für maximalen Komfort und Schutz finden. Weiter Hinweise finden Sie in unserem Größenguide.
Ich habe als Gast bestellt. Wie kann ich eine Retoure einleiten?
Die Rechnung wurde auf mich privat ausgestellt. Kann ich sie dennoch zur Erstattung durch meinen Arbeitgeber vorlegen?
1. Grundsatz: Erstattung ist möglich, aber…
Der Arbeitgeber kann grundsätzlich die Kosten für Sicherheitsschuhe, die ein Arbeitnehmer privat gekauft hat, erstatten. Dies ist besonders dann üblich, wenn der Arbeitgeber zur Bereitstellung von Arbeitsschutzkleidung verpflichtet ist (z. B. nach Arbeitsschutzgesetz oder Unfallverhütungsvorschriften).
2. Voraussetzungen für eine steuerfreie Erstattung
Damit die Erstattung steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Erforderlichkeit: Die Schuhe müssen für die berufliche Tätigkeit erforderlich sein (z. B. gesetzliche Pflicht im Betrieb).
- Nachweis: Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber eine Rechnung (auch auf seinen eigenen Namen) und den tatsächlichen Einsatz der Schuhe im Betrieb nachweisen.
- Kein geldwerter Vorteil: Die Erstattung darf nicht als zusätzlicher Arbeitslohn gelten, sondern muss im überwiegenden betrieblichen Interesse erfolgen.
3. Buchhalterische Behandlung
- Finanzbuchhaltung: Die Erstattung wird als Aufwand für Arbeitsschutzkleidung verbucht, nicht als Lohnzahlung.
- Personalbuchhaltung: Es erfolgt keine Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht, wenn die Voraussetzungen (siehe oben) erfüllt sind.
4. Praktische Umsetzung
- Die Privatperson reicht die Rechnung beim Arbeitgeber ein.
- Der Arbeitgeber prüft die Erforderlichkeit und zahlt den Betrag gegen Nachweis aus.
- Eine Rechnungskorrektur (Umschreibung auf den Arbeitgeber) ist nicht zwingend notwendig, aber aus Sicht des Vorsteuerabzugs ggf. für den Arbeitgeber relevant (wenn der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist).
5. Wichtige Hinweise
- Vorsteuerabzug: Der Arbeitgeber kann die Vorsteuer aus einer auf den Arbeitnehmer ausgestellten Rechnung grundsätzlich nicht ziehen. Für den Vorsteuerabzug müsste die Rechnung auf den Arbeitgeber lauten.
- Dokumentation: Eine interne Anweisung oder ein Formular zur Erstattung sollte dokumentiert werden.
Fazit
Die Erstattung ist grundsätzlich möglich und steuerfrei, wenn die Schuhe betrieblich notwendig sind und die Zahlung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Für den Vorsteuerabzug wäre eine Rechnung auf den Arbeitgeber sinnvoll, aber für die reine Kostenerstattung reicht die Privatrechnung aus